Schulsanitätsdienst

Schulsanitäter an der RS Eberbach helfen:

 

Während des Unterrichts
In den Pausen
Bei Sportveranstaltungen
Bei Ausflügen
An Wandertagen
Bei Klassenfahrten
Bei Schullandheimaufenthalten und sonstigen Schulveranstaltungen

 

Die Schülerinnen und Schüler des Schulsanitätsdienstes sind in Erster Hilfe ausgebildet, besprechen Notfallsituationen und trainieren Fallbeispiele. Sie können z. B. im Rahmen des täglichen Bereitschaftsdienstes verletzte oder erkrankte Personen (hpts. Schüler/-innen) sachgerecht betreuen und versorgen und bei Bedarf die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wirksam nutzen. An der ganzen Schule verwalten, warten und ergänzen sie regelmäßig das Sanitätsmaterial.

 

Wie kommt die Schule zu einem Schulsanitätsdienst?

 

Eine Lehrkraft der Schule (Herr Metz) qualifizierte sich durch einen einwöchigen Lehrgang an der Landesschule des Deutschen Roten Kreuzes zum „Ausbilder in erster Hilfe" und leitet die Gruppe der Schulsanitäter. Die Lehrerin oder der Lehrer übernimmt in der Regel auch die Aus- und Fortbildung der Schulsanitäter an der Schule in den Bereichen erste Hilfe, Gesundheitserziehung, Unfallverhütung und Sicherheitserziehung durch Unterricht und praktische Übungen und organisiert Bereitschaftsdienste. Sollte einmal keine Lehrkraft der Schule die Qualifikation zum Erste-Hilfe-Ausbilder besitzen, kann die Erste-Hilfe-Ausbildung der Schülerinnen und Schüler auch in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des Roten Kreuzes erfolgen.

 

Das Rote Kreuz unterstützt durch:

Beratung und Hilfe beim Aufbau eines Schulsanitätsdienstes
Aus- und Fortbildungsangebote
Materialangebot
Informationen über die Grundausstattung ihres Schulsanitätsdienstes
Zweimal jährlich „Runder Tisch“ – Gespräche zwischen Kooperationslehrer und DRK (Frau Schütz DRK Heidelberg)

 

Warum sollte die Schule einen Schulsanitätsdienst haben?

 

Allein im Jahr 2012 sind in Baden-Württemberg mehr als 145.970 anzeigepflichtige Unfälle an Schulen passiert – dies gibt die Statistik „Schülerunfallgeschehen der DGUV“ her. Nicht berücksichtigt sind zum Beispiel Erkrankungen von Schülern während der Schulzeit, wenn die Schüler von den Eltern abgeholt werden. Auch hier wird aber oft der SSD tätig, da die Schüler, wenn sie Freistunden haben, ohne Probleme diese Betreuung übernehmen können, ohne dass dann eine Lehrkraft vom Unterricht freigestellt werden muss.

 

Wir freuen uns über eure Unterstützung

Joachim Metz und das Team der Schulsanitäter

 


Drucken   E-Mail

Verwandte Artikel

Abschlussprüfung

Einblicke in unsere Projekte

Einblicke

Elternbriefe

Datenschutz

Vertretungsplan

RseWiki Anmeldung